Nov 2, 2020 | Archiv

Nutzungsbedingungen LA-Halle Dornbirn ab 03.11.2020

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Auf Grund des Coronavirus (COVID-19) gelten neben dem veröffentlichten COVID19-Präventionskonzept ab 03.11.2020 bis zur Schließung der Halle oder der Aufhebung dieser Regelungen durch den Verband folgende Nutzungsbedingungen:
– die LA-Halle steht nur mehr Kaderathleten des Vorarlberger Leichtathletik-Verbandes, des Österreichischen Leichtathletik-Verbandes und Kooperationspartnern des Vorarlberger Leichtathletik-Verbandes sowie der umliegenden Ländern als auch deren Trainer zur Verfügung.
– Die LA-Halle steht auf Grund der Vorgaben der Bundesverordnung nur in den Zeiträumen zwischen 08:00Uhr bis 19:30Uhr zur Verfügung.
– die Anmeldung der Trainingszeiten sind zur Koordinierung des Trainings zwingend erforderlich (Tag, Uhrzeit, Anzahl Athleten, welche Anlagen). Regelmäßig stattfindende Trainingseinheiten sind nicht jede Woche neu anzumelden, einmalige Meldung an den Sportdirektor genügt – bei Veränderungen der benötigten Anlagen ist dies eine Woche im Vorfeld anzugeben.
– Trainings welche nicht im Wochenrhythmus durchgeführt werden sind im Vorfeld (2 Tage vor der geplanten Einheit) über den Sportdirektor per Email unter sven.benning@vlv-la.at zu beantragen und freigeben zu lassen (Uhrzeit, Athleten, Anlagen)
– bei der Durchführung der Trainingseinheiten sind die von der Regierung veröffentlichten Regelungen einzuhalten
– Athleten dürfen den Mund-Nasen-Schutz beim Ausüben des Sports abnehmen, dies bedeutet dass laut Verordnung dieser während der Pausen getragen werden muss.
– Das Abnehmen des Mund-Nasen-Schutzes gilt NICHT für den Trainer.
– Waschen Sie Ihre Hände regelmäßig und gründlich mit Seife und verwenden Sie Desinfektionsmittel
– Halten Sie einen Abstand von mindestens 1 Meter zwischen sich und allen anderen Personen ein
– Geräte die für das Training genutzt werden, müssen vor und nach dem Gebrauch desinfiziert werden
– Es ist von jedem Trainer eine Teilnehmerliste für jedes Training zu führen welche mind. 28 Tage zur Rückverfolgung aufzubewahren sind
– Der Verband führt Kontrollen der Regelungen durch, bei Nicht-Einhaltung erfolgt eine Sperrung der Trainingsmöglichkeit der betreffenden Personen.

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