Mrz 12, 2020 | Archiv

Nutzungsbedingungen LA-Halle Dornbirn ab 16.03.2020

Christa Grabher

Christa Grabher

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Auf Grund des Coronavirus (COVID-19) gelten ab Montag 16.03.2020 bis zur Schließung der Halle oder der Aufhebung dieser Regelungen durch den Verband folgende Nutzungsbedingungen:
– die LA-Halle steht leistungsorientiert trainierenden Trainingsgruppen ab der Altersklasse U16 weiter zur Verfügung
– die geplanten Trainingseinheiten sind im Vorfeld (2 Tage vor der geplanten Einheit) über den Sportdirektor zu beantragen und freigeben zu lassen (Uhrzeit, Anzahl Athleten, welche Anlagen)
– bei allen Trainingseinheiten wird geraten die Gruppengröße klein zu halten
– bei der Durchführung der Trainingseinheiten sind die von der Regierung veröffentlichten Vorsichtsmaßnahmen zu beachten
– Waschen Sie Ihre Hände regelmäßig und gründlich mit Seife oder einem Desinfektionsmittel
– Halten Sie einen Abstand von mindestens 1 Meter zwischen sich und allen anderen Personen ein
– Berühren Sie nicht Augen, Nase und Mund, da die Hände Viren aufnehmen können und das Virus im Gesicht übertragen
– Achten Sie auf Atemhygiene
– Geräte die für das Training genutzt werden, sollten nach dem Gebrauch desinfiziert werden
– Der Verband behält sich vor, die durch die verlängerte Nutzungszeit entstehenden Betriebskosten anteilig zu verrechnen.

Danke für Euer Verständnis, 

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