Nach Vorlage der Bundesverordnung, den Regelungen des Landes und einer Videokonferenz mit LH Wallner sowie LR Rüscher sind die derzeitigen Regelungen für unseren Sportbetrieb wie folgt:
– organisiertes Vereinstraining ist Indoor und Outdoor derzeit untersagt
– individuelles Training ist Outdoor erlaubt (auch in geöffneten Sportstätten) allerdings darf eine Gruppe aus maximal für 6 Personen aus maximal 2 Haushalten bestehen; die allgemein gültigen Regelungen zu Abständen ist einzuhalten
– Ausnahmen zu diesen Regelungen betreffen den Spitzensport
– In Vorarlberg betrifft dies die Kaderathleten des Verbandes ab der 4. Klasse Unterstufe
– Kaderathleten dürfen die Trainingsstätten zum Training mit dem dazugehörigen Trainer betreten (sofern der Betreiber die Sportstätte geöffnet hat)
– Auch in diesem Fall gilt, dass maximal 6 Personen aus maximal 2 Haushalten gemeinsam trainieren dürfen
– Alle Regelungen zum Thema Hygiene, Abstand und das Tragen von Mund-Nasen-Schutz bleiben wie im Präventionskonzept beschrieben bestehen
Für weitere Informationen stehe ich Euch gerne zur Verfügung