Aufgrund der Beschlüsse des ÖLV-Verbandstages am 21.03.2026 haben auch wir diverse Änderungen für unseren Meisterschaftsbetrieb in Vorarlberg vorgenommen.
Diese Änderungen treten bereits mit Beginn der Freiluftsaison 2026 in Kraft!
- U14 Hürden
Anlauf 11,50m, Abstand 7,50m, Höhe bleibt bei 60-68cm - U14 – 5-Kampf
Der abschließende 1.200m Lauf wird neu nur noch als 1.000m Lauf ausgeführt. Ob der Lauf in der Bahn oder als Crosslauf ausgetragen wird, entscheidet der jeweilige Veranstalter. - U16 Hürden
WU16: Beim 300m-Hürdenlauf wird die Hürdenhöhe auf 60-68cm gesenkt. - Dreisprung U16
Diese Disziplin wird unter folgenden Spezifika als VLV-Meisterschaft ausgetragen:
KEIN Balken – Absprung erfolgt in der Zone (1,50m). Diese Zone ist zwischen 6,00-7,50m von der Sprunggrube entfernt. Weiters ist der Anlauf mit max. 21,50m (von der Sprunggrube) beschränkt.
Das benötigte Limit für die Vergabe des VLV-Wimpels ist in der WKO ersichtlich. - Crosslauf
Für die Allgemeine Klasse wird zusätzlich eine Mixed Staffel als Meisterschaftsbewerb eingeführt.
Schuhregel:
Mit 01.01.2026 wird auch die Schuhregel von World Athletics in Österreich entsprechend umgesetzt. So ist ab der Freiluftsaison 2026 (bei ÖM, VLV und bei allen Wettkämpfen mit dem WA-Logo) mit Schuhkontrollen zu rechnen.
Weiters haben wir beschlossen, in Vorarlberg vorerst bei den Nachwuchsklassen (inkl. U16) keine Schuhkontrollen durchzuführen.
Anbei erhaltet ihr einen Link, mittels welchem ihr recht leicht kontrollieren könnt, ob euer Schuh für die entsprechende Disziplin zugelassen ist oder nicht. Ist der Schuh nicht in der Liste aufgeführt, ist er lt. World Athletics automatisch auch nicht zugelassen. Stellt sich bei der Schuhkontrolle heraus, dass der Schuh nicht zugelassen ist, hat dies eine Disqualifikation des Athleten für die jeweilige Disziplin zur Folge.
https://certcheck.worldathletics.org/
In Vorarlberg werden die Kampfrichter derzeit nur dann eine Schuhkontrolle durchführen, wenn sie aktiv (mittels Einspruch) darauf hingewiesen werden. Um den Einspruch durchzuführen, benötigen die Kampfrichter den Nachweis, dass der Athlet den Schuh beim Wettkampf tatsächlich getragen hat (Foto, Video, etc.). Eine Kontrolle findet immer erst nach Beendigung des Wettkampfes statt.


