Unter Punkt 3.3 ist angeführt, dass bei Kugel, Diskus, Hammer, Cross-/Berg-/ und Landschaftsläufen die Schuhe der Athleten nicht mehr verpflichtend in der WA-Liste der erlaubten Schuhe angeführt sein müssen.
Unter Punkt 3.3 ist angeführt, dass bei Kugel, Diskus, Hammer, Cross-/Berg-/ und Landschaftsläufen die Schuhe der Athleten nicht mehr verpflichtend in der WA-Liste der erlaubten Schuhe angeführt sein müssen.
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